jetzt staatliche Förderung sichern
75 % Lohnkostenzuschuss
für Ihre Kanzlei
Krieger & Partner Fördermittelberatung ermöglicht Kanzleien bis zu 75 % Lohnkostenzuschuss und vollständig geförderte KI-Schulungen.
75% Lohnkostenzuschuss
Mit dem Lohnkostenzuschuss reduzieren Sie nachhaltig Ihre Personalkosten, stärken die wirtschaftliche Stabilität Ihrer Kanzlei und schaffen Spielräume für Wachstum und strategische Investitionen.
KI-Kompetenz für Ihren Kanzleierfolg
Durch die Schulung entwickeln sich Mitarbeitende zu fachkundigen Experten im effizienten Einsatz von KI und modernen Prozessstrukturen. Dieses vertiefte Wissen schafft die Grundlage, zentrale Kanzleiprozesse gezielt zu automatisieren und nachhaltig zu optimieren.
Ohne bürokratischen Aufwand
Wir übernehmen für Sie die vollständige Abwicklung des gesamten Prozesses. Für Sie entsteht keinerlei zusätzlicher Aufwand, alle Schritte erledigen wir zuverlässig und effizient im Hintergrund.
Ohne zusätzliche Belastung
Die Schulung erfolgt über eine Online-Videoakademie, deren Inhalte flexibel abgerufen werden können. Ihre Mitarbeitenden sind somit an keine festen Zeiten gebunden und können die Lernmodule nahtlos in ihren Arbeitsalltag integrieren, ohne zusätzlichen Aufwand für Ihr Unternehmen.
Ohne Rückforderungen
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Dies ist vertraglich eindeutig zugesichert, sodass für Ihr Unternehmen keinerlei finanzielle Verpflichtungen oder spätere Rückforderungen entstehen.
Onepage , Fördermittel-Rechner

Förderrechner für Ihren Arbeitsentgeltzuschuss

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Ihr Fahrplan zur Förderung
1. Beratungsgespräch
Über einen der Buttons vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch. Unsere Mitarbeitenden informieren Sie dabei über die Förderung, klären Ihre Fragen, erläutern den Ablauf und vereinbaren Ihren Termin für das Strategiegespräch.
2. Strategiegespräch
Einer unserer Strategieberater stellt Ihnen die erarbeitete Strategie vor, mit der Ihr Unternehmen den größtmöglichen Nutzen aus der Förderung erzielen kann. Im Anschluss wird gemeinsam über eine mögliche Zusammenarbeit entschieden.
3. Antragstellung
Nachdem uns alle erforderlichen Unterlagen von Ihnen vorliegen, beginnen wir mit der Umsetzung der zuvor abgestimmten Strategie. Wir bereiten sämtliche notwendigen Schritte sorgfältig vor, übernehmen die vollständige Ausarbeitung und stellen anschließend den Antrag.
4. Bewilligung & Start
Nach Bewilligung der Maßnahme nehmen Ihre Mitarbeitenden zum vereinbarten Zeitpunkt an der Schulung teil. Für die Dauer dieser Qualifizierung erstattet der Staat 75 % der anfallenden Lohnkosten. Die Rückerstattung erfolgt nach erfolgreicher Prüfung direkt auf das von Ihnen hinterlegte Geschäftskonto.
Ohne KI verliert Deutschland den Anschluss, und Ihre Kanzlei gleich mit.
Die KI-Revolution verändert den Markt schneller als jede Entwicklung der letzten Jahrzehnte. Kanzleien, die jetzt nicht umstellen, geraten in Rückstand, nicht langsam, sondern abrupt. Wer stehen bleibt, verliert Mandanten an Anbieter, die KI als Standard nutzen.
Wer 2025 noch wartet, hat 2028 schon verloren. Jetzt ist der Moment zu handeln.
Mehr Tempo
KI steigert Geschwindigkeit und Produktivität. Ohne sie bleiben Prozesse schwerfällig, und Sie verlieren Aufträge an agilere Wettbewerber.
Mehr Entlastung
Der Personalmangel wird bleiben. KI schafft Entlastung, Effizienz und neue Kapazität, ohne zusätzliches Personal einstellen zu müssen.
Mehr Vertrauen
Digitalisierte Kanzleien gelten als verlässlich und modern. Analoge Abläufe hingegen wirken altmodisch, und das führt garantiert zu Vertrauensverlust.
Mehr Vorsprung
Der Markt sortiert sich neu. KI-Kanzleien wachsen, traditionelle stagnieren. Wer jetzt handelt, gestaltet die Zukunft. Wer zögert, wird von ihr überholt.
Büstenreihe vor Bücherregalen mit alten Büchern und einer Leiter in einer dunklen Bibliothek.
Was ist das Qualifizierungs­chancengesetz (§ 82 SGB |||)?
Mit dem Qualifizierungschancengesetz können Kanzleien ihre Mitarbeitenden gezielt für den digitalen Wandel qualifizieren , ohne eigenes Weiterbildungsbudget einsetzen zu müssen. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt 100 % der Weiterbildungskosten und fördert zusätzlich 75 % des Arbeitsentgelts während der Qualifizierung. Die Förderung steht Kanzleien jeder Größe offen. Besonders wertvoll: Sie bauen interne Kompetenz in Schlüsselthemen der Künstlichen Intelligenz auf, insbesondere zur Automatisierung kanzleirelevanter Prozesse.
Wir arbeiten mit zertifizierten Bildungsträgern zusammen und begleiten Ihre Kanzlei durch den gesamten Prozess: von der kostenlosen Beratung über die Auswahl passender KI-Schulungen bis hin zur förderfähigen Antragstellung.
Ihre Fragen an uns
Welchen Nutzen hat der Staat durch die Förderung?
Das Qualifizierungschancengesetz wurde 2019 im Rahmen der Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung eingeführt. Hintergrund war die Erkenntnis, dass technologischer Fortschritt, Digitalisierung und demografischer Wandel tiefgreifende Veränderungen am Arbeitsmarkt auslösen. Um diesen Entwicklungen angemessen zu begegnen und Beschäftigte wie Unternehmen gezielt zu unterstützen, hat die Bundesregierung das Qualifizierungschancengesetz in seiner heutigen Form auf den Weg gebracht.
Ist die Schulungsmaßnahme praxisorientiert aufgebaut?
Die Weiterbildung vermittelt fundiertes und praxisnahes Wissen zur Erstellung präziser Eingaben für KI-Modelle. Die Teilnehmenden lernen, moderne KI-Tools gezielt einzusetzen, hochwertige Inhalte effizient zu erstellen und zentrale Arbeitsprozesse deutlich zu optimieren. Damit bietet die Weiterbildung eine solide Grundlage für den professionellen Einsatz von KI im Arbeitsalltag.
Sind für mich finanzielle Vorleistungen erforderlich?
Nein, in keinem Szenario gehen Sie in Vorleistung. Die Schulung beginnt erst, nachdem die entsprechenden Fördermittel bewilligt und eingegangen sind.
Wie erfolg die Auszahlung der Fördermittel?
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit monatlich über einen Zeitraum von sechs Monaten direkt auf Ihr Konto. Die Schulungskosten werden separat und unmittelbar an den Bildungsträger übermittelt.
Kann der Antrag eigenständig gestellt werden?
Zwar kann jedes Unternehmen den Antrag rein formal eigenständig stellen, in der Praxis ist dies jedoch ohne spezialisierte Expertise nahezu ausgeschlossen. Die Anforderungen, Nachweise und Detailprüfungen sind so komplex, dass eine erfolgreiche Bewilligung in der Regel nur mit fachkundigen Begleitung realistisch erreichbar ist.
Wie hoch ist der organisatorische Aufwand für mich?
Der organisatorische Aufwand für Sie existiert nahezu nicht. Sie müssen lediglich mit uns kommunizieren und die erforderlichen Unterlagen bereitstellen. Alles Weitere, inklusive sämtlicher Abstimmungen und Formalitäten, übernehmen wir vollständig für Sie.
Was passiert im Falle eines Abbruchs der Weiterbildung?
Wird die Weiterbildung abgebrochen, stellt die Förderung sofort ein. Ihre Teilnahme endet damit ebenfalls. Sie erhalten anschließend eine Bescheinigung über den bereits absolvierten Teil der Weiterbildung. Weitere Maßnahmen sind nicht notwendig.
Muss der Zuschuss bei Abbruch zurückgezahlt werden?
Nein, der Zuschuss muss bei einem Abbruch nicht zurückgezahlt werden. Die bis zum Abbruch ausgezahlten Fördermittel bleiben bestehen. Für Sie entstehen dadurch keinerlei finanzielle Nachteile oder Rückzahlungsverpflichtungen.
Schlossplatz Stuttgart mit Jubiläumssäule, Altem Schloss, und Menschen auf dem Platz.
Unsere Mission: Ihr Fortschritt.
Direkt aus Stuttgart.
Aus unserer eigenen Erfahrung im Umgang mit Fördermitteln und im erfolgreichen Aufbau mehrerer Unternehmen ist eine klare Mission entstanden: Kanzleien dabei zu unterstützen, ihr Geschäft nachhaltig und planbar zu skalieren, gerade weil in diesem Umfeld ein besonders hoher wirtschaftlicher Hebel realisierbar ist.
Wir machen staatliche Fördermittel zu einem wirkungsvollen Wachstumstreiber für Kanzleien und stehen unseren Partnern als verlässlicher, strategischer Begleiter auf Augenhöhe zur Seite.
30+
Umgesetzte Förderprojekte
3,7 Mio
Fördervolumen produziert
2+
Jahre Fördermittelerfahrung
7+
Kooperationspartner
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